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EEG2017
Hier die wesentlichen für Privatanlagen relevanten Regelungen des EEG 2017:
    • Anlagen größer als 10 kWp müssen für selbst verbrauchten Strom eine (reduzierte) EEG-Umlage abführen.
       
      Sie betrug zunächst 30% (2015), später 35% (2016) und jetzt 40% (ab 1.1.2017) der Regelumlage. Das entspricht für alle Anlagen ab 1.1.2017 somit einer Eigenverbrauchsumlage von ca. 2,7 ct/kWh.

      Anlagen bis 10 kWp dürfen auch weiterhin den erzeugten Strom bis 10.000 kWh pro Jahr ohne EEG-Umlagenabführung selbst verbrauchen.
       
    • Die EEG-Vergütung endet bei Anlagengrößen oberhalb von 100 kWp. Für diese gilt bis 750 kWp die Pflicht zur Direktvermarktung.
       
    • Oberhalb von 750 kWp ist die Teilnahme an einer Ausschreibung Pflicht. Das ist für Privatpersonen aber ohnehin nicht wirklich relevant.

    Die EEG-Vergütung (Anlagen bis 100 kWp)
    :

    • Über mehr als ein Jahr hinweg war die EEG-Vergütung aufgrund des nicht mehr überschrittenen politisch gewünschten Zubaukorridors praktisch konstant. Sie lag für Anlagen bis 10 kWp bei 12,30 ct/kWh.
       
    • Im Jahr 2017 wurde zunächst damit gerechnet, dass sich erstmals die Vergütungssätze erhöhen. Diese Entwicklung liegt zum einen daran, dass mit dem EEG 2017 der Referenzzeitraum für die vierteljährliche Vergütungsneufestlegung deutlich verkürzt und die Anpassungsstufen modifiziert sind, zum anderen ist der Zubau mittlerweile so stark gesunken, dass ein stärkerer Anreiz erforderlich ist, um den jährlichen Zubaukorridor nicht nach unten zu verlassen. Allerdings hat sich die Erwartung nicht erfüllt, dass die Vergütung bereits im Februar 2017 einmalig erhöht: Das Zubauvolumen lag im Dezember 2016 mit 441 MWp höher als in den drei Vormonaten zusammen und verhalf dem 6-Monats-Zubau insgesamt mit 1012,6 MWp über die Hürde von 850 MWp, die für eine einmalige Quartals-Vergütungsanpassung nach oben erforderlich ist. Im zweiten Halbjahr 2018 zog der Zubau wieder an und liegt seither wieder klar innerhalb des Zielkorridors. Dennoch beschloss die Bundesregierung eine Sonderabsenkung der Tarife in der Anlagenkategorie 40-100 kWp für die Monate Februar - April 2019, so dass sich der Vergütungssatz für eine 100 kWp-Anlage im April 2019 um ca. 10% gegenüber Januar 2019 erniedrigte. Seither wurde die EEG-Vergütung für die darauffolgenden Zeiträume pro Monat 1,0-1,8% abgesenkt.

    • Seit 1.1.2021 gilt das EEG2021. Näheres dazu siehe separate Rubrik "EEG2021" auf dieser Internetseite
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