* Gefällt Dir diese Homepage oder meinst Du es besser zu können? Erstelle deine eigene kostenlose Homepage jetzt! *


Aktuelle Vergütungssätze
Die aktuell gültigen Vergütungssätze für PV-Dachanlagen:
Stand: ab 01.02.2024

Überschusseinspeisung (Stromnutzung im Gebäude):
bis 10 kWp: 8,11 ct/kWh
10 ... 40 kWp: 7,03 ct/kWh
40 ...1000 kWp: 5,74 ct/kWh

Volleinspeisung (keine Stromnutzung im Gebäude):
bis 10 kWp: 12,87 ct/kWh
10 ... 100 kWp: 10,79 ct/kWh
100 ...400 kWp: 8,91 ct/kWh
400 ... 1000 kWp: 7,62 ct/kWh

Den tatsächlichen mittleren Vergütungssatz für die Netzeinspeisung (für die Kalkulation der Wirtschaftlichkeit) ermittelt man über die Summe der jeweiligen Anteile.

Beispiel für Überschusseinspeisung:
Anlagenleistung 14 kWp (nominale PV-Modulleistung)
Mittlere Vergütung: (10 kWp * 8,11 ct/kWh + 4 kWp * 7,03 ct/kWh) / 14 kWp = 7,80 ct/kWh

Die "Anzulegenden Werte" (Werte im EEG) liegen jeweils 0,4 ct/kWh höher. Sie gelten, wenn der Solarstrom über einen Direktvermarkter über den "Marktwert Solar" oder "MW Solar" (Börsen-Monatsmittelwert) veräußert wird. Die Vermarktungsgebühr beträgt heutzutage allerdings deutlich mehr als diese 0,4 ct/kWh. Entscheidend ist also, ob der "Marktwert Solar" ausreichend deutlich über dem EEG-Festeinspeisungstarif liegt.

Aktuelle Werte: siehe offizielle Netztransparenz-Seite
Anzeige